( 1 ) Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen nur auf Grund unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle jetzigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts - und Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, auch per E-Mail, vereinbart und schriftlich durch uns bestätigt werden.
( 2 ) Unsere Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden jederzeit über unsere Homepage in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie unter unserer Firmenanschrift oder unter der E-Mail - Adresse krebs-neustrelitz@t-online.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.
( 3 ) Die ladungsfähige Anschrift der Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs, sowie ihrer Vertretungsberechtigten können insbesondere der Rechnung entnommen werden.
( 4 ) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluss
( 1 ) Unsere Angebote - auch in Prospekten, Anzeigen und im Internet - sind freibleibend und unverbindlich. Damit ist die Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Die Bestellung des Käufers wird per E-Mail, per Fax oder postalisch Bestätigt. Freibleibend sind auch Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten. Diese sind nur verbindlich, wenn es ausdrücklich und schriftlich in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns unsere Rechte vor. Die Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich erklärt hat.
( 2 ) Der Besteller, bzw. Käufer ist vier Wochen an seinen uns erteilten Auftrag bzw. an sein uns gegenüber abgegebenes Angebot gebunden. Zur Rechtswirksamkeit bedürfen alle Angebote oder Aufträge unseres Kunden unserer schriftlichen Bestätigung, insbesondere unserer Auftragsbestätigung. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündlich und fernmündlich abgegebene Erklärungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Verkaufsangestellten, Außendienstmitarbeiter, Lieferanten, Monteure, Dienstleister und Fahrer sind nicht befugt, mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichen oder darüber hinausgehen.
§ 3 Produktauswahl im Internet
( 1 ) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Internetseite unsere Produkte zu auszuwählen und per E-Mail, Fax oder auf den Postwege zu bestellen.
( 2 ) Hinsichtlich eines jeden Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website. Diese Produktbeschreibung erhält der Kunde zusätzlich in gedruckter Form, spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder wenn die bestellte Ware ausgeliefert wird.
( 3 ) Vor Versendung der Bestellung ermöglicht die Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
§ 4 Ausschluss vom Widerrufs- und Rückgaberecht
( 1 ) Die Bau-& Montageservice Marco Krebs schließt ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden grundsätzlich aus da unsere Waren nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. § 5 Preis ( 1 ) Es gelten die Listenpreise, die sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von derzeit 19% bestehen, zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf unseren Angebotsunterlagen und insbesondere den Internetseiten dargestellt sind.
( 2 ) Die Preise verstehen sich ab Lager unfrei, sofern sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt und ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
( 3 ) Falls eine Zustellung in das europäische Ausland erfolgt werden die Kosten für Transport, Fracht und Zoll gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde hat hierbei die Möglichkeit vor einer Bestellung zusätzlich entstehenden Kosten schriftlich anzufragen. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Es gilt: Nur solange Vorrat reicht.
§ 6 Durchführung des Vertrages / der Lieferung
( 1 ) Die Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs wird Bestellungen unverzüglich bearbeiten und mitteilen, ob die gewünschten Produkte verfügbar sind. Die Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produktumfanges kurzfristig beantworten.
( 2 ) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager vereinbart. Der Warenversand erfolgt stets auf Gefahr der Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs. Die Ware ist somit gegen Beschädigungen bis zum Zeitpunkt der Anlieferung versichert.
( 3 ) Beschädigungen durch den Transport sind sofort bei Empfang der Ware gegenüber Spediteur, Fahrer oder Monteur zu reklamieren und schriftlich bescheinigen zu lassen. Wir haften in keinem Fall für Bruch oder Beschädigungen der Waren, die transportbedingt oder durch Entladungshelfer des Kunden verursacht wurden oder nicht schriftlich bescheinigt sind.
( 4 ) Lieferzeiten, Liefertermine und Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Teillieferungen sind zulässig jedoch sind wir bemüht diese zu verhindern. Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Zahlungseingangs der Vorauszahlung auf unser Geschäftskonto.
( 5 ) Wir liefern deutschlandweit.
( 6 ) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Regellieferzeit beträgt 2-5 Kalenderwochen. Bei Sonderfarbtönen oder sonstigen Sonderausführungen verlängert sich die Lieferzeit. Für den Transport müssen 2-3 Arbeitstage zur Regellieferzeit hinzugerechnet werden.
( 7 ) Für den Fall, dass die Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs die geschuldete Leistung auf Grund höherer Gewalt insbesondere Streik, Krieg und Naturkatastrophen nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Gegebenenfalls bestehende, verbindliche Lieferfristen verlängern sich dann entsprechend. Schadensersatzansprüche für derartige Verzögerungen werden ausgeschlossen.
( 8 ) Falls ein Artikel aus anderen Gründen nicht lieferbar sein sollte werden wir den Kunden umgehend davon in Kenntnis setzten.
( 9 ) Ist der Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs die Initiierung, das heißt Ausführung der Bestellung, jedoch nicht die eigentliche Fertigstellung beziehungsweise Auslieferung der Ware, länger als einen Monat auf Grund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt muss in einer schriftlichen Erklärung erfolgen.
§ 7 Zahlungsbedingungen / Rechnung
( 1 ) Die Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen, Fälligkeiten, Termine und Fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Der vereinbarte Betrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in bar oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto fällig.
( 2 ) Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. An Vertreter und Auslieferungsfahrer dürfen Zahlungen unter Vorlage einer Inkassovollmacht oder nach schriftlicher Information des Kunden erfolgen. Die Ware wird erst nach vollständiger, bzw. restlicher Bezahlung an den Kunden übergeben. Sofern Aufträge mit Lieferung von Ware und Montage vereinbart sind, sind die Kosten aus der Rechnung vor Montagebeginn unserem Mitarbeiter, Vertreter, Fahrer oder Monteur zu zahlen. Allen Mitarbeitern und Monteuren der Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs ist es untersagt, Arbeiten vor Bezahlung der Ware auszuführen. Die Bezahlung der Montagearbeiten erfolgt am Tag ihrer Beendigung. Die Abnahme der Montagearbeiten hat nach Aufforderung unseres Vertreters oder Monteurs sofort und unverzüglich am gleichen Tag stattzufinden. Eventuelle Mängel sind möglicht sofort geltend zu machen und von den Monteuren möglichst unverzüglich zu beseitigen, anderenfalls schriftlich festzuhalten.
( 3 ) Das Recht der Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder von uns schriftlich anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und schriftlich von uns bestätigt ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
( 1 ) Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen Liefergegenständen bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ( auch später entstehender oder hinzu kommender Forderungen ) vor.
( 2 ) Geht das Eigentum unter, sei es durch Einbau, Verbindung, Vermischung, sei es durch Beschädigung, Zerstörung oder auf andere Art und Weise, tritt uns der Käufer, bzw. Besteller schon jetzt alle ihm ggf. zustehenden Ersatz – und Zahlungsansprüche hiermit unwiderruflich ab. Sofern bei Verbindung oder Vermischung Miteigentum entsteht, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen. Der Käufer bzw. Besteller verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich mit der Verpflichtung, die Gegenstände pfleglich und sorgsam zu behandeln.
( 3 ) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer.
( 4 ) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt, so weit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
( 1 ) Die Gewährleistungszeit beträgt 5 Jahre nach erfolgter Abnahme. Die Abnahme erfolgt bei der Anlieferung an der uns mitgeteilten Lieferadresse. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als der Lieferungs- ort verbracht wurde. Diese Kostentragungspflicht des Verkäufers besteht nicht gegenüber kaufmännischen Kunden. Mehraufwendungen werden von der Gewährleistung eben sowenig umfasst, wie die Beseitigung von Mängeln, die nicht von uns herbeigeführt wurden. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
( 2 ) Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen wird mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl nachgebessert oder nachgeliefert. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung und in jedem Fall erst nach angemessener Fristsetzung, die mindestens 30 Arbeitstage betragen muss, können sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere Minderung oder Wandlung geltend gemacht werden.
( 3 ) Mängel sind durch den Käufer oder Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sie werden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens am Tag der Lieferung schriftlich angezeigt und im Einzelnen spezifiziert werden. Unsere Vertreter, Fahrer und Monteure sind ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, Mängel oder Gewährleistungsansprüche anzuerkennen oder zu akzeptieren oder hierüber zu verhandeln.
( 4 ) Mängelrügen berechtigen weder zur Zurückhaltung des Kaufpreises, noch zur Abnahmeverweigerung.
( 5 ) Weiter gehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wir haften von vorn herein nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften auch insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Vorschriften, insbesondere die Anzeige - und Meldeobliegenheiten, schließt alle Gewährleistungsansprüche aus.
( 6 ) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern Dateien, Daten und Informationen von Dritten, auch von Behörden und von privaten und öffentlichen Auskunftsstellen stammen und durch uns übernommen oder bekannt gegeben werden, wird jede Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit von uns nicht übernommen . In jedem Fall beziehen sich unsere Auskünfte nur auf die Zeit der Lieferung.
( 7 ) Wir weisen darauf hin, dass Holz ein Naturprodukt ist, dessen Eigenschaften das Quellen und Schwinden ist und das Farb- und Strukturabweichungen aufweisen kann. So hängt die Holzfeuchtigkeit auch von der Raum- und Luftfeuchtigkeit ab. Bei Kunststofffenstern treten je nach Temperaturschwankungen Dehn- und/oder Schrumpfbewegungen der Profile auf. Sowohl bei Holz- als auch bei Kunststofffenstern ist für eine ausreichende Dehnfuge zum angrenzenden Baukörper zu sorgen.
§ 10 Datenschutz
( 1 ) Die Firma Bau-& Montageservice Marco Krebs wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern Einwilligung des Betroffenen oder rechtliche Gestattung vorliegt.
( 2 ) Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu bearbeiten, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein entgegen gesetztes Interesse des Kunden gegeben sein könnte oder wenn dieser in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
( 1 ) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern der Käufer oder Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz in 17235 Neustrelitz, Augustastraße 8
§ 12 Weitere Sachverhalte der AGB
( 1 ) Ihre bei uns eingegangenen Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail/Fax/Telefon oder Post an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu.